Gemeinsame Außenpolitik des Staatenbundes


Die Beteiligung der Deutschen Demokratischen Republik in den Vereinten Nationen erhöht die Notwendigkeit des engen Zusammenwirkens und Koordinierens der Außenpolitik der DDR mit der UdSSR und den anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft, um auch in der UNO als eine Einheit auftreten zu können, deren politisches Konzept nicht in Frage gestellt werden könne. Eine gemeinsam und synchron ausgerichtete Außenpolitik erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Bruderstaaten. Dies betraf zum Beispiel die Beschlüsse des Politischen Beratenden Ausschusses der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages, seines Komitees der Außenminister, die Beratungen der zuständigen stellvertretenden Außenminister und die Beratungen auf Expertenebene.